Schon gewusst, was das Berliner Mobilitätsgesetz eigentlich ist?

🟢Berlin ist beim Thema Mobilität Vorreiterin in Deutschland: Hier gibt es das erste Mobilitätsgesetz, und damit einen festgeschriebenen gesetzlichen Vorrang für den Umweltverbund. Das bedeutet, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Fuß- und Radverkehr werden via Gesetzt ausgebaut und gefördert. Ein großer Meilenstein für die Verkehrswende.

🟢Berlin ist damit Teil einer weltweiten Bewegung: Überall stärken Metropolen den öffentlichen Personennahverkehr, bauen die Radinfrastruktur aus und verteilen den öffentlichen Raum neu. Damit reagieren viele Städte auf die veränderten Mobilitätsbedürfnisse ihrer Bürger*innen. Immer mehr Menschen wollen klimafreundlich, rücksichtsvoll und unabhängig vom Auto unterwegs sein.

🟢Ziel des Mobilitätsgesetzes ist deswegen ein effizientes Verkehrssystem für Berlin und nach Brandenburg, das wirksamen Klimaschutz, ein hohes Maß an Verkehrssicherheit, garantierte Mobilität für alle und faire Flächenaufteilung realisiert.

🟢Angetrieben von „Vision Zero“, also dem Ziel null Verkehrstote, gepaart mit der Vision einer „Stadt für ALLE“ soll der Stadtraum so wieder gerechter verteilt werden. Weg vom Fokus auf den motorisierten Individualverkehr wieder hin zu den Menschen. Dafür werden geschützte Radstreifen geschaffen und das Radwegenetz verdichtet, Straßenbahnlinien ausgebaut und der ÖPNV-Takt erhöht. Zusätzlich werden unfallträchtige Kreuzungen sicherer gemacht. 

🟢Das Mobilitätsgesetz besteht aus mehreren Abschnitten. Der erste Teil stellt die grundsätzlichen Ziele der Mobilitätswende dar. Weitere Teile widmen sich dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), dem Rad- und Fußverkehr sowie dem Wirtschaftsverkehr und Neuer Mobilität.

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Mit dem Mobilitätsgesetz werden Verkehrssysteme effizienter, sicherer und klimagerechter. Für eine Stadt für ALLE! 🌱💦🌻