Die Novellierung der StVO ermöglicht mehr Klima- und Umweltschutz, mehr Gesundheit und städtebauliche Entwicklung. Jetzt sind mehr Anordnungen möglich für: Busspuren und Flächen für Fuß- und Radverkehr.
Zentrale Veränderung:
🟢Jetzt muss auch die Leichtigkeit von Fuß- und Radverkehr erfüllt werden, nicht nur die des Autoverkehrs
🟢Tempo30 kann jetzt zusätzlich auch an Spielplätzen, Zebrastreifen, hochfrequentierten Schulwegen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden