Das Europäische Parlament war bereits 1988 der Auffassung, „dass eine Politik zugunsten der Fußgänger den Angelpunkt für eine Politik darstellen muss, die darauf ausgerichtet ist, eine neue und menschlichere `Stadtmentalität´ zu schaffen, weshalb sie zur grundlegenden Komponente der verkehrspolitischen, stadtplanerischen und baulichen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten werden muss“.
Deswegen haben sie die „Europäische Charta der Fußgänger“ beschlossen. Auch Leipzig hat eine Charta, die sich auf den Fußverkehr konzentriert. Sie begreifen das als einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Stadt.
Das Umweltbundesamt (UBA) forscht an den Möglichkeiten der Stärkung des Fußverkehrs. Berlin plant Fußverkehr aktiv und vorbildlich in der Stadtgestaltung mit, wie wir im landeseigenen Mobilitätsgesetz sehen.
Wenn wir zu Fuß unterwegs sind, erleben wir unsere Umgebung auf eine ganz besondere Weise. Eine Stärkung des Fußverkehrs ist daher auch die Anregung, eine Stadt mit mehr Grün statt Beton und Asphalt zu gestalten.
Fußgängerzonen und Tempo 30, aber auch breite Radwege tragen zu einer angenehmeren Fußverkehrserfahrung bei. Wo sich Menschen zu Fuß fortbewegen, braucht es aber auch Sitzgelegenheiten und angenehme Beleuchtung.
Die Förderung des Zu Fußverkehrs führt zu Lärm- und Schadstoffreduktion und ermöglicht eine sicherere Stadt, die allen zugutekommt.
Fußverkehr zu stärken heißt auch, Fußgänger*innen mehr Raum in der Stadt zuzugestehen und den Raum damit fairer zu verteilen.
In einer modernen und zukunftsfähigen Stadt gehen die Menschen gerne zu Fuß und so oft wie möglich. Los geht’s!