Straßenrecht – Straßenverkehrsrecht

Das Straßenrecht eröffnet wichtige Spielräume für die öffentliche Verwaltung, um die Mobilitätswende umzusetzen. Es bietet die Möglichkeit, Schulzonen rechtssicher zu erschaffen und damit zu mehr Verkehrssicherheit für Kinder auf dem Weg zur Schule beizutragen.


🤸‍♂️Spielräume im Straßengesetz🚶‍♂️
Die Umwidmung des Bereichs einer Schulzone stützt sich auf das Berliner Straßengesetz. Dieses besagt in seinem § 4, dass die Teileinziehung (das heißt die Umwidmung) einer Straße zulässig ist, wenn nachträglich Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls festgelegt werden sollen.
Gründe des öffentlichen Wohls, die für die Einrichtung einer Schulzone sprechen, sind beispielsweise die Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Straßenraums sowie die deutlich verbesserte Luft- und Lärmsituation. 🌍🌱🧒👶


Wenn keine öffentlichen oder privaten Gründe der Umwidmung entgegenstehen, überwiegen in der Gesamtabwägung die Vorteile und eine Straße kann umgewidmet werden.
Vorbeugende Verkehrspolitik ist damit möglich❗👶🌍💚


Tatbestandlich setzt das Straßenrecht bei den überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls an und ist damit im Sinne eines fair verteilten öffentlichen Raums viel weiter gefasst als das Straßenverkehrsrecht. Letzteres fordert zumeist die Darlegung spezieller Gefahrenlagen. Auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung lässt sich oft erst dann gänzlich rechtssicher handeln, wenn bereits Blut geflossen ist. Eine im Gegensatz dazu vorbeugende Verkehrspolitik ist auf Grundlage des Straßenrechts jedoch relativ problemlos möglich.